Förderung der Jugendhilfe, verwirklicht durch Hilfe zur Erziehung (§ 27 ff SGB VIII); Erarbeitung und Verbreitung von Interventionsmöglichkeiten zur Stärkung der sozialen Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Familien; Fortbildungsangebote für öffentliche Einrichtungen zur Sicherung des körperlichen und emotionalen Kindeswohls sowie sämtliche damit zusammenhängende Tätigkeiten und Geschäfte.