Betrieb und Vermietung von Büro- und Veranstaltungsflächen / Co.-Working-Flächen sowie die Vermietung von Wohnraum und sonstigen Gewerbeflächen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.