Beratung, Kozeption und Entwicklung von digitalen Produkten und Internetanwendungen, insbesondere in den Bereichen Schienenverkehr und Logistik, sowie die Beteiligung und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind zugelassen, dürfen jedoch erst nach Vorliegen der Erlaubnis aufgenommen werden.