Verwaltung von eigenem und fremdem Vermögen, das Erwerben, Halten, Verwalten und Veräußern von Unternehmensbeteiligungen und die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt, insbesondere an verbundene Unternehmen sowie der Handel mit Industrie- und Konsumgütern aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen oder die Entwicklung des Unternehmens fördern.