Durchführung des Kryptoverwahrgeschäftes im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG, Führung von Kryptowertpapierregister im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 8 KWG sowie die Bereitstellung von nicht erlaubnispflichtgen Infrastrukturen und anderen Tätigkeiten für die Digitalwirtschaft.