Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften, sowie die Erbringung von Managementdienstleistungen sowie kaufmännischen- und buchhalterischen Leistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Gesellschaften. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung, insbesondere nach GewO, KWG und KAGB, bedürfen, werden nicht ausgeübt.