A) die Verwaltung des eigenen und fremden Vermögens, der Erwerb von oder die Beteiligung an anderen Unternehmen (mittelbar und unmittelbar) und die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung solcher anderen Unternehmen mit jedem zulässigen Unternehmensgegenstand, soweit eine Genehmigung hierzu nicht erforderlich ist, insbesondere im Bereich der Produktion, Verkauf und Vertrieb von Saatgut und damit im Zusammenhang stehender Technologien; b) die Züchtung und die Produktion sowie der Vertrieb von Sorten landwirtschaftlicher Kulturen und ähnliche Geschäfte; c) die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe, pachtweise oder zu Eigentum, im In- und Ausland.