Verwaltung von Immobilien, Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen.