Erwerb, die Entwicklung und die Verwaltung eigenen Grundvermögens. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind. Zum Gegenstand des Unternehmens gehören auch alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte sowie alle Geschäfte, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck zu fördern.