Unternehmensberatung, insbesondere zu Digitalisierung und Marketing, sowie die Erbringung von Marketingdienstleistungen und der Vertrieb, der Verkauf und die Bewerbung von Handelsgütern aller Art über Online-Shops. Eine genehmigungspflichtige Beratungstätigkeit (insbesondere in Rechts- oder Steuerangelegenheiten) ist nicht Gegenstand des Unternehmens, ebenso wenig wird eine Tätigkeit im Sinne des § 34 c GewO ausgeübt.