Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes, die Erbringung von häuslicher Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 und Abs. 2 SGB V und häuslicher Pflege, Erbringung von Haushaltshilfeleistungen, Stellung von Personal zur Sicherstellung der Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach §§ 36 und 39 SBG XI, Durchführung von Pflegeeinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Durchführung von Schulungen von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen in Form von Gruppenschulungen sowie in Form von individuellen Schulungen in der häuslichen Umgebung gemäß § 45 SGB XI sowie die Erbringung von Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI.