Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen jeder Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist insbesondere berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, zu gründen oder zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.