A) Die gewerbliche Vermittlung von Immobilien aller Art (Kauf, Verkauf, Vermietung, Verpachtung) gemäß § 34 c Gewerbeordnung einschließlich aller dazugehörigen Makler-, Beratungs- und Besorgungsgeschäfte; b) die umfassenden allgemeinen Beratungsleistungen in wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Angelegenheiten.