Erwerb und Halten von Beteiligungen einschließlich der Ausübung üblicher Holdingfunktionen sowie entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen an Dritte und verbundene Unternehmen, insbesondere an direkte und indirekte Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Diese Dienstleistungen können u.a. in der Erbringung von Management-, Vermittlungs-, Marketing- und Beratungsleistungen sowie genehmigungsfreier Finanzdienstleistungen bestehen. Im Rahmen der genehmigungsfreien Finanzdienstleistungen kann die Gesellschaft insbesondere ihre Tochtergesellschaften durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen finanzieren bzw. Kredite Dritter vermitteln, soweit dies keiner behördlichen Genehmigung bedarf.