Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Unternehmensberatung, ausgenommen die Finanzvermittlung sowie genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Rechtsberatungsgesetz, dem Steuerberatungsgesetz, der Wirtschaftsprüferordnung sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Arbeitsförderungsgesetz.